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Kein Zugriff über Portfreigabe auf FRITZ!Box-Heimnetz
Der Zugriff über das Internet auf Geräte im FRITZ!Box-Heimnetz, z.B. ein NAS-System oder einen Web- bzw. Fernwartungs-Server, ist trotz eingerichteter Portfreigaben nicht möglich.
Führen Sie die hier beschriebenen Maßnahmen nacheinander durch. Prüfen Sie nach jeder Maßnahme, ob das Problem behoben ist.
Hinweis:Alle Funktions- und Einstellungshinweise in dieser Anleitung beziehen sich auf das aktuelle FRITZ!OS der FRITZ!Box.
1 Zugriff nur mit öffentlicher IP-Adresse möglich
Der Zugriff über das Internet auf Geräte im FRITZ!Box-Heimnetz ist nur möglich, wenn die FRITZ!Box beim Herstellen der Internetverbindung vom Internetanbieter eine öffentliche IPv4-Adresse oder eine IPv6-Adresse erhält.
Zugriff über IPv4
Für IPv4-Internetzugriffe muss die FRITZ!Box vom Internetanbieter eine öffentliche IPv4-Adresse erhalten. Wenn die FRITZ!Box eine private IPv4-Adresse erhält, ist ein Zugriff über IPv4 nicht möglich.
Ob die FRITZ!Box über eine öffentliche oder eine private IPv4-Adresse verfügt, können Sie wie in der Anleitung Adressbereich der IPv4-Adresse der Internetverbindung bestimmen beschrieben ermitteln.
Zugriff über IPv6
Für IPv6-Internetzugriffe müssen sowohl die FRITZ!Box als auch das Gerät, das auf die FRITZ!Box zugreifen soll, per IPv6 mit dem Internet verbunden sein. Falls nur die FRITZ!Box eine IPv6-Adresse erhält, das Gerät jedoch nicht per IPv6 mit dem Internet verbunden ist, ist der IPv6-Zugriff nicht möglich.
Ob die FRITZ!Box per IPv6 mit dem Internet verbunden ist, können Sie in der FRITZ!Box-Benutzeroberfläche im Menü "Internet > Online-Monitor" ermitteln.
Ob das Gerät, das auf die FRITZ!Box zugreifen soll, per IPv6 mit dem Internet verbunden ist, können Sie testen, indem Sie an dem Gerät www.test-ipv6.com oder www.ipv6-test.com aufrufen.
2 Portfreigaben in FRITZ!Box einrichten
Führen Sie diese Maßnahme nur durch, wenn das Gerät bzw. der Serverdienst die von ihm benötigten Ports in der FRITZ!Box selbstständig per PCP (Port Control Protocol) oder UPnP (Universal Plug and Play) einrichtet:
Hinweis:Wenn in der FRITZ!Box für ein Gerät bzw. eine Anwendung keine statischen Portfreigaben eingerichtet sind, können andere Geräte oder Anwendungen die benötigten Portfreigaben unter Umständen per PCP oder UPnP für sich selbst einrichten.
- Wenn die Geräte bzw. Serverdienste über ein URI-Schema (Uniform Resource Identifier) wie https:// oder ftp:// erreichbar sind, richten Sie für diese MyFRITZ!-Freigaben ein.
- Wenn die Geräte bzw. Serverdienste nicht per URI-Schema erreichbar sind (z.B. Fernwartungs- oder VPN-Server) oder auf diese unabhängig von MyFRITZ! zugegriffen werden soll, richten Sie für diese statische Portfreigaben ein.
3 Extern vergebene Ports prüfen
Nicht immer kann die FRITZ!Box Ports wie gewünscht öffnen, z.B. weil derselbe Port bereits für ein anderes Gerät freigegeben wurde oder, bei automatischen Freigaben per PCP, der Internetanbieter den gewünschten Port nicht freigegeben hat:
- Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "Internet".
- Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Freigaben".
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Portfreigaben".
- Prüfen Sie, ob für das betreffende Gerät bei "Port extern vergeben" die von Ihnen gewünschten Ports für IPv4 bzw. IPv6 angezeigt werden.
- Falls für die Freigabe extern andere Ports als von Ihnen gewünscht angezeigt werden, greifen Sie über die hier angezeigten Ports auf das Gerät bzw. den Serverdienst zu.
4 Internetzugriff in Kindersicherung erlauben
Der Zugriff über das Internet auf Geräte im Heimnetz ist nicht möglich, wenn der Internetzugriff der Geräte von der FRITZ!Box-Kindersicherung eingeschränkt wird. Stellen Sie daher sicher, dass die betroffenen Geräte auf das Internet zugreifen dürfen:
- Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "Internet".
- Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Filter".
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Kindersicherung".
- Prüfen Sie, ob die Internetnutzung für das Gerät, auf das zugegriffen werden soll, eingeschränkt ist.
- Wenn die Internetnutzung für das Gerät eingeschränkt oder gesperrt ist, richten Sie die Kindersicherung für das Gerät so ein, dass dieses unbeschränkt auf das Internet zugreifen darf.
5 NetBIOS-Filter deaktivieren
Führen Sie diese Maßnahme nur durch, wenn Sie über das Internet auf Datei- und Druckerfreigaben im Heimnetz zugreifen möchten und Ihr Internetanbieter die dabei verwendeten TCP- und UDP-Ports 139 und 445 nicht sperrt:
Wichtig:Aus Sicherheitsgründen blockieren die FRITZ!Box und einige Internetanbieter (z.B. Vodafone im Kabel- und Mobilfunknetz) Zugriffe über das Internet auf die für Datei- und Druckerfreigaben verwendeten Ports ("NetBIOS-Filter"). Deaktivieren Sie den NetBIOS-Filter der FRITZ!Box daher nur, wenn auf allen Geräten eine Firewall eingerichtet ist.
- Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "Internet".
- Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Filter".
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Listen".
- Klicken Sie auf "Globale Filtereinstellungen", um alle Filtereinstellungen anzuzeigen.
- Deaktivieren Sie die Option "NetBIOS-Filter aktiv".
- Klicken Sie zum Speichern der Einstellungen auf "Übernehmen".
6 Firewall des Gerätes einrichten
Wenn der Serverdienst bzw. die Anwendung auf einem Gerät mit eigener Firewall (z.B. Windows-Firewall) installiert ist, muss auch diese eingerichtet werden:
- Richten Sie die Firewall des Gerätes nach den Vorgaben des Herstellers so ein, dass der Zugriff auf den Serverdienst bzw. die Anwendung aus dem FRITZ!Box-Heimnetz möglich ist.
Die FRITZ!Box ist jetzt vollständig für den Zugriff über das Internet auf die FRITZ!Box bzw. Geräte oder Serverdienste im Heimnetz eingerichtet. Weitere Ursachen können unter anderem ungeeignete Einstellungen oder Fehler der jeweiligen Anwendung bzw. des jeweiligen Gerätes sein.